Alg 2 und arbeiten
Seite 1 von 1 • Teilen •
Alg 2 und arbeiten
hallo ,
Ich habe eine Frage , die wahrscheinlich noch nicht im Forum auftaucht . Und zwar möchte ich gern nach Dänemark . Aber ich bekomme derzeit
Alg 2 . Wie ist die gesetzliche Lage ? Darf oder kann ich mein ALg 2 Geld weiter genehmigt bekommen, wenn ich in Dänemark arbeite.
Ich kann mir gut vorstellen Argumente gegenüber dem Jobcenter zu bringen wie zum Beispiel das man sich beruflich neu orientieren möchte und
bei dieser Arbeit Erfahrungen in der Landwirtschaft sammeln möchte , oder diese Arbeit im Rahmen eines Praktikums machen will.
Ich bitte um eure Hilfe . Vielen Dank
Ich habe eine Frage , die wahrscheinlich noch nicht im Forum auftaucht . Und zwar möchte ich gern nach Dänemark . Aber ich bekomme derzeit
Alg 2 . Wie ist die gesetzliche Lage ? Darf oder kann ich mein ALg 2 Geld weiter genehmigt bekommen, wenn ich in Dänemark arbeite.
Ich kann mir gut vorstellen Argumente gegenüber dem Jobcenter zu bringen wie zum Beispiel das man sich beruflich neu orientieren möchte und
bei dieser Arbeit Erfahrungen in der Landwirtschaft sammeln möchte , oder diese Arbeit im Rahmen eines Praktikums machen will.
Ich bitte um eure Hilfe . Vielen Dank
René- Anzahl der Beiträge : 2
Anmeldedatum : 23.06.15
Re: Alg 2 und arbeiten
Guten morgen Rene,
bei uns war mal eine WWooferin, die Unterhaltszahlungen vom Jobcenter bekam, sie hat das damals ganz offiziell mit dem Amt abgesprochen. Das ist als eine Art Prakticum gewertet worden. Wir mussten ihr den Aufenthalt bescheinigen und Angaben machen, welche Aufgaben Sie durchgeführt hat.
Habe nichts mehr von Ihr gehöhrt. Denke das ist gut gegangen.
Aber ganz wichtig: vorher klären!
Notfalls läuft es über Urlaub. Der steht jedem zu! Aber auch dafür gibt es natürlich Regeln, die befolgt werden müssen!
Wünsche Dir viel Erfolg (und noch mehr Geduld...
)
Gruß Silvia
bei uns war mal eine WWooferin, die Unterhaltszahlungen vom Jobcenter bekam, sie hat das damals ganz offiziell mit dem Amt abgesprochen. Das ist als eine Art Prakticum gewertet worden. Wir mussten ihr den Aufenthalt bescheinigen und Angaben machen, welche Aufgaben Sie durchgeführt hat.
Habe nichts mehr von Ihr gehöhrt. Denke das ist gut gegangen.
Aber ganz wichtig: vorher klären!
Notfalls läuft es über Urlaub. Der steht jedem zu! Aber auch dafür gibt es natürlich Regeln, die befolgt werden müssen!
Wünsche Dir viel Erfolg (und noch mehr Geduld...

Gruß Silvia
11977 zillenbillerhof- Anzahl der Beiträge : 0
Ort : 72613 Hettingen
Anmeldedatum : 01.08.13
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten